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Kanzleiprofil
Entsprechend den Bedürfnissen der Bürger im Mittelzentrum Kreuzau mit den Einzugsgebieten Vettweiß, Nideggen und Hürtgenwald ist das Spektrum der juristischen Dienstleistungen weit gefächert. Streitigkeiten des Alltags –von Verkehrsunfällen mit den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen, mietrechtlichen Problemen, Nachbarzwist und Ärger mit den Behörden bis hin zu Reisevertragsrechtsangelegenheiten– machen den Großteil der Tätigkeit aus, außergerichtlich und gerichtlich. Ebenso die Titulierung und Beitreibung von Forderungen säumiger Kunden.
Dennoch haben sich im Laufe der Jahre Kernkompetenzen entwickelt, und zwar als
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familienrecht,
also Scheidungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht.
- Verkehrsrecht,
also die Regulierung von Unfallschäden, Verkehrsstraf- und –bußgeldsachen, sowie Führerscheinsachen
- Mietrecht,
sowohl für Vermieter als auch Mieter bei Fragen von Mieterhöhungen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen etc.
Interessenschwerpunkte
- privates Baurecht,
sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer, also Handwerker, bei Fragen mangelhafter Bauausführung, Gewährleistung, Rechnungsstellung und sonstigen Problemen des Werkvertragsrechts nach BGB und VOB,
- Arbeitsrecht,
also Kündigungsschutz, Urlaub, Vergütung
- Erbrecht,
also Beratung bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilsrecht, Erbenhaftung etc.
Guter Rat ist nicht teuer!Vor jeder streitigen Auseinandersetzung - gerichtlich oder außergerichtlich- steht eine eingehende Beratung, in der Ziel, Strategie und Erfolgsaussichten analysiert und definiert werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass Sie nach der geltenden Rechtsordnung kein Recht und keine Ansprüche haben, trägt die Beratung dazu bei, unnötige Prozesse oder überflüssige Korrespondenz und damit auch Kosten zu vermeiden. Die Höhe der Beratungsgebühr ist individuell zu vereinbaren und beträgt oftmals weniger als 10 % der Kosten eines verlorenen Rechtsstreits.
Apropos Kosten: die Höhe der voraussichtlichen Gebühren wird zu Beginn und nicht erst bei Abschluss des Mandats geklärt.
Gerichtliche Vertretung
Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist vor nahezu allen Gerichten in Deutschland möglich, insbesondere bei allen Amts- und Landgerichten, ebenso wie bei allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Darüber hinaus besteht eine Zulassung auch beim Oberlandesgericht Köln.
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